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Wesensbeurteilung – Zielsetzung und Ablauf


Die gesetzlich geforderte Wesensbeurteilung wird im Rahmen eines Führbarkeitstests durchgeführt und muss ein zuverlässiges Ergebnis ermöglichen, um zu prüfen, ob sich der Hund normal verhält und ob er gehorcht. Gemeinsam mit dem Resultat der administrativen Prüfung der Haltevoraussetzungen soll damit die potenzielle Gefahr, die der Hund für die Öffentlichkeit darstellt, eingeschätzt werden (Risikoeinschätzung). Wenn dies mit den genannten Mitteln nicht ausreichend möglich ist, sind weitere Abklärungen nötig. Aufgrund der Risikoeinschätzung wird schliesslich über die Haltebewilligung entschieden und ob allenfalls Auflagen (wie zum Beispiel Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, weitere Trainings, weitere Abklärungen oder erneute Beurteilung) nötig sind.

Die Wesensbeurteilung wird durch kynologische Fachpersonen im Auftrag des Veterinäramts vorgenommen. Die Halterinnen und Halter von Rottweilern werden zur Beurteilung aufgeboten, wenn Sie ihr Gesuch für eine Haltebewilligung beim Veterinäramt eingereicht haben.

Die Wesensbeurteilung für einen Hund wird ca. 1 Stunde dauern.