Evidenz, internationale Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für die Schweiz
1. Rasseverbote wirken nicht
Internationale und nationale Untersuchungen zeigen übereinstimmend:
Ein Rasseverbot reduziert Beissvorfälle nicht.
Die Niederlande und Italien haben ihre Rasselisten abgeschafft, weil wissenschaftliche
Evaluationen keine messbare Wirkung nachweisen konnten.
In Deutschland bestätigen Landesstatistiken:
Keine signifikante Wirkung der Rasseliste auf Beisszahlen.
2. Gefährlichkeit hängt vom Halter ab, nicht von der Rasse
Schweizer Kantonsdaten, auch aus Zürich, belegen:
Gefährlichkeit hängt vom Halterverhalten ab, nicht von der Rasse.
Wissenschaftliche Studien zeigen:
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Aggression ist kontextspezifisch, nicht rassespezifisch
(Casey et al. 2014).
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Unterschiede innerhalb einer Rasse sind grösser als zwischen Rassen
(Duffy, Hsu & Serpell 2008).
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Rasse erklärt nur rund 9 % der Verhaltensvariabilität
(Morrill et al., Science, 2022).
3. Rasseverbote schaffen neue Probleme
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Sie treffen viele unauffällige Hunde und verantwortungsvolle Halter.
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Sie sind rechtlich schwer zu begründen
(Verhältnismässigkeit, Gleichbehandlung).
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Sie sind praktisch kaum vollziehbar, da die Rassebestimmung bei Mischlingen unsicher ist.
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Sie verschieben das Problem: Andere Rassen rücken nach
(Cornelissen & Hopster 2010).
4. Was tatsächlich wirkt
Statt pauschaler Verbote empfehlen Fachgremien und Behörden:
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Halterbezogene Massnahmen:
Sachkundenachweise, verpflichtende Kurse und strengere Kontrollen.
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Individuelle Gefährlichkeitsbeurteilung:
Wesenstests und Auflagen für einzelne Hunde.
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Prävention und Aufklärung:
Schulprogramme und Informationskampagnen.
Diese Instrumente sind
zielgerichtet, verhältnismässig und nachweislich wirksam.
5. Fazit
Ein Rasseverbot ist nicht evidenzbasiert, nicht verhältnismässig und nicht geeignet,
die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Die Schweiz sollte, wie viele europäische Länder auch, auf wirksame,
halterbezogene und individuelle Massnahmen setzen.